Wolfgang Schramm (seit Mai 2006)
Geboren 1943 in Münsterberg, verheiratet und Vater von 4 Kindern.
Seit 25 Jahren beheimatet in Unterthingau, Speditionskaufmann.
Stellung der Bürgermeister in Bayern:
In Bayern hat der Bürgermeister eine in der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern verankerte umfassende Stellung.
Der erste Bürgermeister ist ein selbstständiges Organ der Gemeinde. Er führt den Vorsitz
im Gemeinderat, zu dessen Sitzung er einlädt, sie vorbereitet und dessen Beschlüsse er vollzieht. Er leitet gleichzeitig die
Gemeindeverwaltung, regelt deren innere Organisation, erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sowie die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben und die staatlichen Weisungsaufgaben. Nicht zuletzt ist der erste Bürgermeister Vorgesetzter der Bediensteten der Gemeindeverwaltung.
Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr nach außen. Er ist - neben dem Gemeinderat - das gesetzlich festgeschriebene zweite Hauptorgan der Gemeinde.
Durch die direkte Wahl von den Mitbürgerinnen und Mitbürger erfährt er eine starke Stellung.
Er wird unmittelbar von den Gemeindebürgerinnen und -bürger auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Bundesland:
Bayern
Regierungsbezirk:
Schwaben
Landkreis:
Ostallgäu
Gemarkungen:
Oberthingau, Reinhardsried
und Unterthingau
Verw-Gemeinschaft:
Unterthingau
Koordinaten:
47°46.300' N
10°30.489' O
Höhe:
773-807 m ü.NN
Fläche:
45,23 Km²
Einwohner:
2728 (31.12.2008)
davon 49% weiblich
Bevölkerungsdichte:
61 Einwohner je Km²
Postleitzahl:
87647
Vorwahl:
08377
KFZ-Kennzeichen:
OAL
Gemeindeschlüssel:
09 7 77 175