03.10.2015
Neues Bundesmeldegesetz
Das Einwohnermeldeamt der VG Unterthingau weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft tritt.
Gemäß §19 BMG sind ab dem 1.11.2015 alle Eigentümer dazu verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung ihrer Mieter mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der zweiwöchigen An- oder Ummeldefrist zu bestätigen.
Das hierfür benötigte Formular erhalten Sie zu den gültigen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt oder als Download hier auf dieser Seite.