24.12.2017
Winterdienst - Schneeräum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Der Markt Unterthingau verweist auf die Verordnung, an öffentlichen Straßen und Gehwegen zu räumen und zu streuen.
Werktags müssen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr alle öffentlichen Gehwege geräumt werden.
Bei Bedarf ist dies so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.