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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
07.07.2017

Wiesen und Felder nicht betreten


Während der Nutzzeit (traditionell von Georgi, 23. April bis Michaeli, 29. September), auf Grünland die Zeit des Aufwuchses bzw. bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung bis zur Ernte, dürfen landwirtschliche Nutzflächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.

Das Betreten der Wiesen und Felder ist in dieser Zeit nicht gestattet.

Bitte beachten Sie diese gesetzlichen Vorgaben, damit unseren Landwirten kein Schaden zugefügt wird. Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorge, dass sich viele Hundebesitzer nicht um die "Hinterlassenschaften" ihres Vierbeiners kümmern.

Sicher sind auch Sie der Auffassung, dass die Nachlässigkeit einiger Hundebesitzer nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf. Es ist nachweisbar, dass Kühe erkrankt sind, nachdem sie kotverunreinigtes Gras gefressen haben. Obwohl Kühe normalerweise dieses verunreinigte Gras ablehnen, kann es zur Aufnahme von Hundekot kommen, wenn dieser beim Mähen im Futter verteilt wurde.

Wir appelieren an alle Hundebesitzer: Nutzen sie die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese in den aufgestellten Hundetoiletten oder zu Hause.


Veranstaltungen

Apr26 Frühjahrsmarkt

8:00 - 18:00 Uhr - Freibadgelände, Kirnachweg