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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
24.12.2017

Winterdienst - Schneeräum- und Streupflicht der Straßenanlieger


Der Markt Unterthingau verweist auf die Verordnung, an öffentlichen Straßen und Gehwegen zu räumen und zu streuen.

Werktags müssen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr alle öffentlichen Gehwege geräumt werden.

Bei Bedarf ist dies so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

 

 


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