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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
31.01.2018

Schöffenwahl 2018


In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.

Für die Wahl zum Schöffen sind folgende rechtliche Voraussetzungen notwendig:

  • Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.
  • Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 soll der Bewerber das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (vor dem 01.01.1994 geboren), nicht aber das siebzigste Lebensjahr vollendet haben (nach dem 01.01.1949 geboren).
  • Der Bewerber soll zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnhaft sein.


Haben Sie Interesse am Amt eines Schöffen, so wenden Sie sich bitte bis spätestens 06.04.2018 per E-Mail vorzimmer@unterthingau.de. oder telefonisch 08377/9201-17 an Frau Urban.

Es wird Ihnen dann ein Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen zugesandt.


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