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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
08.01.2018

Vollzug der Wassergesetze


Hochwasserschutz für die Betriebserweiterung der Fa. Kunststofftechnik Mayr auf Flur-Nrn. 475, 605, 606, 608 Gemarkung / Markt Unterthingau

Die Firma Kunststofftechnik Mayr GmbH plant eine Betriebserweiterung westlich des bestehenden Firmengebäudes mit einer Gebäudefläche von rund 21.000 m 2 in vier Teilabschnitten auf den Flur-Nrn. 606 und 608 Gemarkung Unterthingau zzgl. erweiterter Verkehrs- und Firmenparkflächen. Durch den Neubau wird die Hochwassersituation am nördlich angrenzenden Reichenbach verändert und es muss neuer Retentionsraum geschaffen werden.

Der Markt Unterthingau hat vom 21.11.2017 unter Vorlage eines Hochwasserschutzkonzepts mit geplantem Hochwasserschutzdeich, Retentionsbecken zum Retentionsraumausgleich sowie Aufweitung und Nebengerinne des Reichenbachs die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß 55 67, 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

Die Geländemodellierungen sollen voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2018 bei ca. 3-monatiger Bauzeit erfolgen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls nicht erforderlich (S 7 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 13.13 und 13.18.1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung —UVPG-). Die im UVPG genannten Schutzgüter (Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern) werden durch das Vorhaben nicht erheblich nachteilig betroffen. Insbesondere sind nur geringfügige Bodeneingriffe vorgesehen, während die Hochwassergefahr für Unterthingau reduziert und für die naheliegende Bebauung erheblich verbessert wird.
Diese Feststellung des Landratsamts Ostallgäu wird hiermit gemäß 5 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 5 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 16.01.2018 bis 16.02.2018 im Vorzimmer der Gemeinde Unterthingau Zimmer-Nr. 0.1 aufliegen,
  2. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei Markt Unterthingau erhoben bzw. eingereicht werden können,
  3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
  4. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
  5. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


Unterthingau, 4.1.2018


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