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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
29.09.2018

Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)


der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" und des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse


Der Marktrat des Marktes Unterthingau hat in öffentlicher Sitzung am 17.09.2018 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" und die Aufstellung des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde den Vorentwürfen und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Der Umweltbericht wird für beide Bauleitpläne gemeinsam erstellt und liegt als Teil der Begründung dem Bebauungsplan bei.

Die Geltungsbereiche der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" und des Bebauungsplanes "Reinhardsried - Seeäcker" sind identisch. Sie liegen am südlichen Rand des Unterthingauer Ortsteiles Reinhardsried, östlich und teilweise westlich der nach Süden führenden Unterthingauer Straße.

Das Plangebiet beinhaltet die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den FI. Nrn. 855/2 (TF, Straße Am Anger), 236/5, 237/1,237,235,234/2,233,234,233/2,30/3 (TF, Unterthingauer Straße), 30/2 (TF, Unterthingauer Straße), 223/3 (TF, Reinhardsrieder Straße) und 222 (TF), alle Gemarkung Reinhardsried.

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 2,7 ha auf. Maßgeblich ist die Bebauungsplanzeichnung. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.09.2018. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Abb. 1: Lageplan des gemeinsamen Geltungsbereiches von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan, nicht maßstabgetreu



2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:

Montag, 01.10.2018 bis einschließlich Montag, 05.11.2018

durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die Vorentwürfe liegen mit Begründungen und Umweltbericht im Rathaus des Marktes Unterthingau / der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau (Marktplatz 9, 87647 Unterthingau) während der üblichen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann aus.

Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der Gemeinde zur Verfügung (auf der Detailseite dieser Bekanntmachung ganz unten - zur Detailseite gelangen Sie durch einen Klick auf die Überschrift dieser Bekanntmachung).

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit demselben Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Unterthingau, 26.09.2018

Bernhard Dolp
Erster Bürgermeister


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