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06.02.2020

Bekanntmachung: Frühzeitige öffentliche Auslegung Gewerbegebiet "Unterthingau West"


Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet "Unterthingau West" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

In seiner Sitzung am 13.01.2020 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet "Unterthingau West" mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Das Planungsgebiet umfasst die Fläche der Fl.-Nr. 609 und Fl.-Nr. 475 Teilflächen (TF) der Gemarkung Unterthingau. Maßgebend ist der in der beiliegenden Anlage durch die schwarz gestrichelte Linie gekennzeichnete Geltungsbereich.

Der Bebauungsplan soll alle in § 30 Abs. 1 BauGB aufgeführten Merkmale beinhalten und ein Gewerbegebiet (GE) ausweisen.

Mit der Ausarbeitung wurde das Architekturbüro Traut aus Marktoberdorf beauftragt.

Nach § 3 BauGB sind die Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen. Die Gemeinde hat dabei Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird hierzu in der Zeit vom

Mittwoch, den 24.01.2020 bis einschließlich Freitag, den 28.02.2020

im Rathaus der Gemeinde Unterthingau, Marktplatz 9, 87647 Unterthingau während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Bei der Einsichtnahme werden Ziel und Zweck der Planung durch die Verwaltung erläutert.

Unterthingau, den 14.01.2020

Bernhard Dolp, Erster Bürgermeister

 

Die aktuellen Unterlagen können auch hier heruntergeladen werden.


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