Direkt zur Suche . Direkt zum Inhalt . Direkt zur Navigation .
Unterthingau kontakt
schloss-sommer 07
17.06.2020

Vollzug der Wassergesetze


Der Landkreis Ostallgäu hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Straßenentwässerung der OAL 7 zwischen Oberthingau und Engratsried in das Grundwasser und in einen Vorfluter beantragt. Ein Teil des Niederschlagswassers wird breitflächig über die Bankette in die angrenzenden Grünflächen versickert. Dies ist erlaubnisfrei. In den Bereichen, in denen die Kreisstraße in Einschnitten verläuft, wird das Niederschlagswasser über Mulden gesammelt und dort über die belebte Bodenzone und darunter befindlichen Rigolen versickert. Ein Abschnitt der OAL 7 verläuft durch das Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Oberthingau. In diesem Abschnitt wird das Niederschlags­wasser über Straßeneinläufe und Regenwasserleitungen gesammelt und aus dem Wasserschutz­gebiet herausgeführt. Es gelangt dann über ein Rückhaltebecken mit gedrosselter Ableitung in einen Entwässerungsgraben zum Luttenbach. Eine Versickerung innerhalb des Wasserschutz­gebiets findet nicht statt.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 24.06.2020 bis  der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau, Zimmer-Nr. 0.1 aufliegen,
  2. die Bekanntmachung, samt Plänen und Beilagen auf der Homepage des Marktes Unterthingau unter https://www.unterthingau.de/gemeinde/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/ abrufbar sind,
  3. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau erhoben bzw. eingereicht werden können,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
  6. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Unterthingau, 17.06.2020

Anton Samenfink
Zweiter Bürgermeister

 

 


Veranstaltungen

Apr13 Frühlingsbasar "Rund ums Kind"

14:00 - 15:30 UhrEinlass für Schwangere mit einer...


Apr26 Frühjahrsmarkt

8:00 - 18:00 Uhr - Freibadgelände, Kirnachweg