Bayerisches Landespflegegeld
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten seit 2018 das Landespflegegeld. Die Leistung in Höhe von 1.000,00 Euro wird einmal jährlich ausgezahlt. Damit erhalten Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum, um Angehörigen oder anderen Personen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen.
Den Antrag auf Landespflegegeld erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung, im Landratsamt, im Finanzamt oder unter www.landespflegegeld.bayern.de. Dort erhalten Sie auch noch weitere Informationen.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres bei der Landespflegegeldstelle, 81050 München eingereicht werden.
Die Bewilligung hat Gültigkeit bis zum Wegfall der Pflegestufe. Das Landespflegegeld muss nach erstmaliger Genehmigung somit nicht neu beantragt werden.
Unterthingau, 24.02.2021
Johann Frank
3. Bürgermeister