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18.01.2023

Gebietskulisse: Gewässerrandstreifen


Als ein Ergebnis des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ finden aktuell bayernweit Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt. Diese Kulisse dient den Landwirtinnen und Landwirten als Orientierungshilfe und soll in Fällen, in denen auf den ersten Blick keine eindeutige Einstufung der Gewässer möglich ist, für Klarheit und Sicherheit sorgen.

Seit Kurzem ist die Kartierung der Gewässer im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren abgeschlossen. Diese wurden durch Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamtes Kempten vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. In den letzten Monaten wurden knapp 2500 km Gewässer 3. Ordnung begangen und hinsichtlich einer Gewässerrandstreifenpflicht untersucht. Diese Prüfung ergab, dass ca. 81 % der untersuchten Gewässer randstreifenpflichtig sind.

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen bereits seit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum 01. August 2019. Laut Art. 16 Abs. 1 BayNatSchG ist auf einem mindestens 5 Meter breiten Streifen die garten- und ackerbauliche Nutzung „entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer“ verboten. Betroffene Landwirtinnen und Landwirte müssen bereits heute an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. An künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben, „grünen Gräben“ ohne Wasserführung und mit eindeutigem Grasbewuchs sowie Verrohrungen sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

An den natürlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung, wie beispielsweise Lech oder Teile der Wertach, sind auf staatlichen Grundstücken 10 Meter Gewässerrandstreifen einzuhalten.

Seit dem 04.01.2023 stehen die Kartenentwürfe für jedes Gemeindegebiet des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Kempten Gewässerrandstreifen - Wasserwirtschaftsamt Kempten zur freien Einsicht zur Verfügung. Ab dem Tag der Veröffentlichung besteht für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer die Möglichkeit, Einwendungen innerhalb einer sechswöchigen Frist in schriftlicher Form an Gewaesserrandstreifen@wwa-ke.bayern.de oder an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Kempten zu senden. Das Ende der Einwendefrist ist am 15.02.2023.

In einer Online-Veranstaltung am 17.01.2023 werden die Kommunen, weitere Behörden und Verbände sowie Landwirtinnen und Landwirte über den Abschluss der Kartierungen und die weitere Vorgehensweise informiert. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren.

Die endgültige Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse erfolgt zum 01.07.2023 im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Im Anschluss erfolgt die Beurteilung des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten. Auch hier gilt bereits seit dem 01. August 2019 die Verpflichtung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens an eindeutig natürlichen oder naturnahen Gewässern. Sind die Verhältnisse hingegen unklar, besteht vorerst keine Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens. Es sollte die abschließende Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes abgewartet werden.


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