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Unterthingau kontakt
schloss-sommer 31

Bauamt & Ordnungsamt

Das Bauamt nimmt Bauherrenaufgaben bei gemeindlichen Bauvorhaben wahr, führt das Straßenbestandsverzeichnis, ist für Mieten und Pachten zuständig. Außerdem ist es Ansprechpartner für Vorhaben privater Bauherren und für alle Fragen in Bauangelegenheiten zuständig.

Das Ordnungsamt ist zuständig für gaststättenrechtliche Erlaubnisse, verkehrsrechtliche Anordnungen, Kampfhundehaltung, sowie Plakatierungen. Das Fundamt ist dem Ordnungsamt angegliedert. Im Ordnugnsamt werden auch die Straßenbestandsverzeichnisse geführt und die Mieten und Pachten verwaltet.

Sachbearbeiterin: Frau Schober
Telefon:08377 9201-25
Email: elisabeth.schober@unterthingau.de

Bauanträge

Bauanträge sind bis spätestens 10 Tage vor der stattfindenden Marktratssitzung beim Bauamt einzureichen. Die Marktratssitzungen finden in der Regel am ersten Montag eines Monats statt.

Vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis

Wir bitten Sie, öffentliche Veranstaltungen drei Wochen im Voraus im Ordnungsamt der Gemeinde anzumelden. Das dafür benötigte Anmeldeformular kann auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Unterthingau heruntergeladen werden: http://www.vg-unterthingau.de/index.php?id=61

Fundsachen

Liebgewonnenes verloren? Es taucht vielleicht im Ordnungsamt wieder auf.
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Veranstalterinfo

Für Organisatoren von Veranstaltungen gibt es einiges zu beachten.
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Formulare

Hier finden Sie Forulare des Ordnungsamtes zum Herunterladen.
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