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Unterthingau kontakt
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Veranstalterinfo

Gesetzliche Vorschriften

Wer eine Veranstaltung organisiert muss im Vorfeld viele rechtliche Verordnungen und Gesätze beachten. Zu beachten sind die Grundsätze von

  • Gaststättenrecht
  • Verbraucherschutz
  • Jugendschutz
  • Baurecht
  • Sicherheit und Ordnung
  • Natur- und Umweltschutz

Um den Organisatoren von Veranstaltungen einen einfachen und umfassenden Überblick über ihre Pflichten zu geben, bietet das Landratsamt Ostallgäu mit seinem Portal "Veranstalterinformation" die richtige Plattform.

Plakatierverordnung

Für die Marktgemeinde Unterthingau besteht eine Plakatierungsverordnung. Grundsätzlich besteht im gesamten Gemeindegebiet ein Verbot zum Anbringen von Anschlägen. Für Vereine und Verbände wurde eine Ausnahme mit Einschränkungen geschaffen.

Folgende Punkte sind für Vereine und Verbände zu beachten:

  1. Veranstaltungen können ohne vorherige Genehmigung mit Plakaten beworben werden.
  2. Plakate und Ankündigungen können an den gemeindlichen Anschlagtafeln und Schaukästen sowie entlang der Einfallstraßen zu den Ortsteilen Unterthingau, Oberthingau, Reinhardsried und Ried jeweils 100 Meter ab dem Ortseingangsschild in Richtung Ortsmitte angebracht werden. Im Bereich der weiteren Ortsteile und Weiler des Marktes Unterthingau ist das Plakatieren verboten.
  3. Die Plakate und Ankündigungen müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung wieder entfernt werden.
  4. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldbuße belegt.

Die vollständige Plakatierungsverordnung des Marktes Unterthingau kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unten als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Bei der Anbringung von Plakaten ist auch auf die Straßenverkehrsordnung, insbesondere des Paragraphen §33 zu achten.

Datei-Link-Symbol für Plakatierungsverordnung_02.pdf

Plakatierungsverordnung.pdf

Plakatierungsverordnung des Marktes Unterthingau seit 1. September 2015

Absicherung & Straßensperrung

Für Veranstaltungen benötigte Absicherungen oder Straßensperrungen sind mindestens drei Wochen vorher bei der Gemeinde im Ordnungsamt zu beantragen. Das dafür benötigte Formular kann auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau heruntergeladen werden: https://www.vg-unterthingau.de/index.php?id=61

Veranstaltungen

Apr13 Frühlingsbasar "Rund ums Kind"

14:00 - 15:30 UhrEinlass für Schwangere mit einer...


Apr26 Frühjahrsmarkt

8:00 - 18:00 Uhr - Freibadgelände, Kirnachweg


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