Steuern & Satzungen
Hebesätze
Der Markt Unterthingau hat die Hebesätze wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A | 370 % |
Grundsteuer B | 370 % |
Gewerbesteuer | 300 % |
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsaufgaben der Gemeinde wurden mehrheitlich der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau übertragen.
Für die jeweiligen Verwaltungsaufgaben werden Gebühren vom Leistungsempfänger erhoben. Eine Übersicht dieser Verwaltungsgebühren finden Sie unter dem Punkt Bürgerservice und dem entsprechenden Fachbereich bzw. Amt.
Satzungen & Verordnungen
Hier finden Sie alle Satzungen und Verordnungen des Marktes Unterthingau als PDF-Datei für den Download.
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit dieser Ausgaben:
Rechtlich maßgeblich sind allein die Satzungen und Verordnungen, wie sie amtlich bekannt gemacht und in der Gemeindeverwaltung im Schloss niedergelegt wurden.
Dieser Bereich wird derzeit überarbeitet. Die Satzungen des Marktes können bei Bedarf auch in der Verwaltung eingesehen werden.