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Zufahrt und Parksituation am Schloss

Mit der Umgestaltung des Außenbereichs rund um das Schloss kommt es zu folgenden Neuerungen:

  • Für Besucher des Rathauses und des Mehrzweckgebäudes stehen künftig die neu angelegten Parkplätze bei der Achbrücke zur Verfügung, inkl. Ladestation für Elektrofahrzeuge.

  • Die Zufahrt zum Schloss sowie das Parken vor dem Schloss ist künftig untersagt. Ausgenommen sind die Postzustellung und der Lieferverkehr. Personen, die über eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (Parkausweis) verfügen, können vor dem Schloss parken. Hierfür stehen gekennzeichnete Stellplätze vor dem Schloss zur Verfügung.

  • Das Parken und die Zufahrt zum gesamten Bereich nördlich vom Schloss ist künftig ausschließlich den Anwohnern und deren Besuchern vorbehalten.

  • Fahrradstellplätze werden am rückwärtigen Eingang zum Schloss angelegt.

Eine entsprechende Beschilderung erfolgt nach Beendigung der gesamten Baumaßnahmen.