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Point-ID - das digitale Passfoto, was ist neu bei der Antragstellung für Ausweisdokumente?

Verwaltungsgemeinschaft-Unterthingau
Hinweis für Antrag Ausweisdokumente!<o:p></o:p>

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Point-ID – Das digitale Passfoto<o:p></o:p>

Was ist neu bei der Beantragung eines Ausweisdokuments?<o:p></o:p>

Seit 1. Mai 2025 gibt es neue Regelungen zur Lichtbildaufnahme für Reisepässe, Personalausweise, elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise: Biometrische Lichtbilder werden zukünftig ausschließlich digital akzeptiert. Neben einer Steigerung der Sicherheit vereinfacht dies lt. dem Gesetzgeber den Antragsprozess für Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht eine vollständig digitale Beantragung von hoheitlichen Dokumenten. Lichtbilder können nun beispielsweise nicht mehr vor der Einreichung manipuliert werden (Morphing). <o:p></o:p>

Vereinfachter Antragsprozess für Bürgerinnen und Bürger<o:p></o:p>

Bürgerinnen und Bürger können seit September wählen, ob sie ihr Lichtbild direkt in der Behörde mit dem neuen, „digitalen Kollegen“ gebührenpflichtig aufnehmen lassen oder separat bei einem Fotodienstleister. Letztere müssen der Behörde das Lichtbild über eine zertifizierte Cloud bereitstellen. Hierzu händigt Ihnen der Fotograf einen QR-Code (nebst einem Bild) aus, den Sie in Ihrer Behörde abgeben. Der QR-Code ist 6 Monate gültig und kann für weitere Zwecke wiederverwendet werden (Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä.) <o:p></o:p>

Für Lichtbilder, die vor Ort in der Behörde mit einem PointID®-System gemacht werden, erheben die Kommunen bundesweit eine Gebühr von 6,00 € je angefertigtem Lichtbild. Diese können weder analog noch digital ausgedruckt werden und sind nur für den jeweiligen Antragszeitraum bis zur Bestellung des Dokumentes mehrfach verwendbar und gültig (im Schnitt 36 Stunden). <o:p></o:p>

Einen Fotoanbieter vor Ort finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.fotoparadies.de/im-dm-markt/passbildservice.html<o:p></o:p>

Aufgrund technischer Schwierigkeit bei der Umsetzung werden Fotos mit Kindern unter 6 bis 8 Jahren aktuell nicht in der Behörde angeboten. Hier ist der Gang zum Fotografen weiterhin nötig. <o:p></o:p>

Für eine schnellere Bearbeitung bei der Beantragung empfehlen wir ebenfalls den Gang zum Fotografen, da der Vorgang bei Vorlage eines QR-Codes zügiger abgeschlossen werden kann. <o:p></o:p>